Die Befrderung dieses Stoffes ist nur in Tanks zulssig.

Aufgrund vorliegender Daten zur akuten dermalen Giftigkeit wurde dieser Stoff abweichend von der Einstufung in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) der Verpackungsgruppe II zugeordnet.